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BOE-A-2026-3383 ·14. Februar 2026 ·Ley Hohe Auswirkung
Steuerrecht

Sportvereine: 3 Monate Frist zur Anpassung der Verwaltungsverfahren oder Bußgelder bis zu 15.000 EUR

Das Gesetz fügt der galicischen Sportgesetzgebung (Ley 3/2012) neue Artikel hinzu (55 bis, 128 bis, 165, 166) und ändert die Artikel 58, 93 und 125. Es wird eine Frist von drei Monaten für die Anpassung der Verwaltungsverfahren festgelegt. Sportvereine müssen die neuen Verfahren einhalten; bei Verstößen drohen Sanktionen gemäß den Artikeln 55 bis, 128 bis, 165 und 166.

In 3 Punkten

  1. Sportvereine müssen Verwaltungsverfahren innerhalb von 3 Monaten anpassen (art. 55 bis)
  2. Bußgelder von bis zu 15.000 EUR bei Nichteinhaltung der Verfahren (art. 128 bis)
  3. Neu hinzugefügte Artikel: 55 bis, 128 bis, 165 und 166 (art. 55 bis, 128 bis, 165, 166)

Wie es Betroffene betrifft

Galicische Sportvereine müssen ihre Verwaltungsverfahren innerhalb von drei Monaten aktualisieren. Verstöße können Bußgelder von bis zu 15.000 EUR nach sich ziehen (Art. 55 bis, 128 bis, 165, 166). Die regionalen Verwaltungen müssen ihre Abläufe an die neuen Verfahren anpassen. Die Anpassungsfrist beginnt mit dem Inkrafttreten der Norm.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Adaptar procedimientos administrativos dentro de 3 meses art. 55 bis 3 meses desde entrada en vigor
Cumplir con las nuevas multas de hasta 15.000 EUR art. 128 bis

Zeitlinie

2026-02-14pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-15vigorInkrafttreten (disposiciones finales del texto)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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