Das Gesetz 6/2025 setzt Artikel 97.1 des Gesetzes 8/2023 für das Jahr 2026 aus, was die Abschaffung der Pflicht zur Vorlage der Arbeitszeiterfassung in Papierform für Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern bedeutet. Diese Änderung ermöglicht die Digitalisierung der Erfassung mit einer Anpassungsfrist von 3 Monaten ab Inkrafttreten. Die Bußgelder bei Nichteinhaltung sind gemäß Art. 12 ter auf bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer festgesetzt.
Gilt für dieses Profil
art. 12 ter
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 12 ter
Für Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern entfällt die Pflicht zur Vorlage der Arbeitszeiterfassung in Papierform, was die Verwaltungskosten senkt und die Digitalisierung erleichtert (Art. 12 ter). Die Bußgelder bei Nichtanpassung belaufen sich auf bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer. Selbstständige ohne Angestellte sind nicht betroffen. Lokale Verwaltungen müssen ihre Kontrollsysteme aktualisieren (Art. 12 ter).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Adaptar el registro de jornada a formato digital | art. 12 ter | 3 meses desde entrada en vigor |
| Presentar declaración de cumplimiento ante la autoridad fiscal | art. 12 ter | 3 meses desde entrada en vigor |
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