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BOE-A-2026-22679 ·29. Oktober 2026 ·Beschluss Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

UGT-Personal: Verlängerung des Rahmen-Tarifvertrags und neue Lohnstufen für 2026, 2027 und 2028

Die Verlängerung des Rahmen-Tarifvertrags der Unión General de Trabajadoras y Trabajadores 2021-2025 bis zum 31. Dezember 2028 wurde beschlossen. Die Vereinbarung umfasst die Genehmigung von Lohnstufen mit Erhöhungen von 3 % für 2026 sowie 4 % für 2027 und 2028, mit rückwirkender Wirkung zum 1. Januar des jeweiligen Jahres (Anhang).

In 3 Punkten

  1. Lohnerhöhung von 3 % im Jahr 2026 und von 4 % in den Jahren 2027 und 2028 (Anhang) (Anexo)
  2. Verlängerung des Rahmen-Tarifvertrags bis zum 31. Dezember 2028 (Protokoll) (Acta)
  3. Wirtschaftliche Auswirkungen mit Wirkung ab dem 1. Januar eines jeden Jahres (Anhang) (Anexo)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil kmu.

Esta normativa no afecta directamente al perfil selbstständige.

Esta normativa no afecta directamente al perfil privatpersonen.

Esta normativa no afecta directamente al perfil großunternehmen.

Wie es Betroffene betrifft

Für die Beschäftigten im technischen, administrativen und Servicebereich der UGT wird die Kontinuität ihres Tarifvertrags sowie eine progressive Erhöhung der Grundgehälter je nach Berufsstufe garantiert (Anhang). Für die Arbeitgeberseite (UGT CEC, FeSMC usw.) bedeutet dies die Anwendung der neuen Lohnkosten ab dem 1. Januar des jeweiligen Geschäftsjahres (Anhang).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar las nuevas tablas salariales según grupo profesional y nivel Anexo Desde el 1 de enero de cada año

Zeitlinie

2026-10-29pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (Anexo)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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