Es wurde das Abkommen zwischen dem Ministerium für Arbeit und soziale Wirtschaft und der Autonomen Gemeinschaft Kastilien und León veröffentlicht, um die elektronische Nutzung verschiedener Arbeitsanwendungen zu ermöglichen. Dies erlaubt die Registrierung und Hinterlegung von Kollektivvereinbarungen, Arbeitsvereinbarungen und Gleichstellungsplänen sowie die Hinterlegung von Satzungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden und die Registrierung von Zeitarbeitsunternehmen. Ziel ist es, das Recht der Bürger auf die elektronische Kommunikation mit den öffentlichen Verwaltungen zu gewährleisten.
Gilt für dieses Profil
Exponente 1
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Exponente 1
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Gilt für dieses Profil
Exponente 1
Für Unternehmen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände mit Tätigkeit in Kastilien und León wird die Verwaltung von Kollektivvereinbarungen, Gleichstellungsplänen und Satzungen durch digitale Kanäle erleichtert, wodurch physische Reisen entfallen. Zeitarbeitsunternehmen (ETT) können ihre Registrierung elektronisch vornehmen. Die Verwaltung optimiert die Informationsverwaltung und ermöglicht einen vollständigen Zugriff auf die Daten der registrierten Vereinbarungen und Organisationen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Utilizar las aplicaciones electrónicas del Ministerio para el registro y depósito de trámites laborales | Exponente 1 |
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