Der Königliche Erlass 530/2026 legt den Rahmen für Ausschreibungen eines spezifischen Vergütungssystems für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) fest. Er basiert auf dem Königlichen Erlass 413/2014 und tritt am 26. Juni 2026 in Kraft. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der durch die Verordnung TED/672/2026 vom 2. Juli veröffentlichten Ausschreibung (Art. 1). Die Antragsfrist endet am 27. Juli 2026 (Art. 2).
Gilt für dieses Profil
art. 1
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 1
Gilt für dieses Profil
art. 1
Unternehmen, die hocheffiziente KWK-Anlagen betreiben, müssen ihre Anträge bis zum 27. Juli 2026 einreichen (Art. 2). Die Frist ist strikt und kann nicht verlängert werden. Die Energiestatistiken bzw. -verwaltungen müssen die Ausschreibungen im TED-System veröffentlichen. Der Energiesektor muss die technischen und finanziellen Unterlagen vorbereiten, um die Anforderungen des spezifischen Vergütungssystems zu erfüllen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitud de régimen retributivo específico antes del 27 de julio de 2026 | art. 2 | 27 de julio de 2026 |
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