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BOE-A-2026-12302 ·8. Juni 2026 ·Gesetz critical
Steuerrecht

Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern: Änderungen zu Art. 89.1 ab 1. Juli 2026

Die Norm ändert Artikel 89.1 mit Wirkung zum 1. Juli 2026, anwendbar auf Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern. Dem konsolidierten Text des Dekrets 1/2025 wird die zusätzliche Bestimmung 7 hinzugefügt. Die Änderung betrifft die Steuerstruktur und Verwaltungsverfahren in Sektoren wie Landwirtschaft, Industrie und Transport (Art. 89.1, zusätzliche Bestimmung 7).

In 2 Punkten

  1. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen Änderungen zu Art. 89.1 ab dem 1. Juli 2026 umsetzen (art. 89.1)
  2. Die zusätzliche Bestimmung 7 wird dem konsolidierten Text des Dekrets 1/2025 hinzugefügt (disp. ad. 7)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con más de 10 trabajadores
  • Actividades en agricultura, ganadería, transporte o pesca

art. 89.1

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos con trabajadores a cargo
  • Actividades relacionadas con agricultura o transporte

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern tritt ab dem 1. Juli 2026 ein neues Steuersystem in Kraft (Art. 89.1). Eine Anpassung der Register und Verwaltungsverfahren ist erforderlich. Die Behörden müssen ihre Steuerkontrollsysteme aktualisieren. Zu den betroffenen Sektoren gehören Landwirtschaft, Industrie und Transport. Die Anwendung erfolgt unmittelbar ab dem Datum des Inkrafttretens (Art. 89.1).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Revisar y ajustar el régimen tributario conforme al art. 89.1 art. 89.1 1 de julio de 2026

Zeitlinie

2026-06-08pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-08vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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