Die Norm ändert Artikel 89.1 mit Wirkung zum 1. Juli 2026, anwendbar auf Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern. Dem konsolidierten Text des Dekrets 1/2025 wird die zusätzliche Bestimmung 7 hinzugefügt. Die Änderung betrifft die Steuerstruktur und Verwaltungsverfahren in Sektoren wie Landwirtschaft, Industrie und Transport (Art. 89.1, zusätzliche Bestimmung 7).
Gilt für dieses Profil
art. 89.1
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 89.1
Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern tritt ab dem 1. Juli 2026 ein neues Steuersystem in Kraft (Art. 89.1). Eine Anpassung der Register und Verwaltungsverfahren ist erforderlich. Die Behörden müssen ihre Steuerkontrollsysteme aktualisieren. Zu den betroffenen Sektoren gehören Landwirtschaft, Industrie und Transport. Die Anwendung erfolgt unmittelbar ab dem Datum des Inkrafttretens (Art. 89.1).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Aplicar los cambios establecidos en el art. 89.1 antes del 1 de julio de 2026 | art. 89.1 | 2026-07-01 |
| Incorporar la disposición adicional 7 al texto refundido de Decreto Legislativo 1/2025 | disp. ad. 7 |
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