Das Dekret-Gesetz 3/2026 hebt die Zusatzbestimmung 3 des Gesetzes 3/2023 auf und ändert mehrere zentrale Artikel steuer- und bauplanungsrechtlicher Gesetze, einschließlich der Art. 5, 9, 12 und 21 des Gesetzes 2/2023 (Art. 2). Zudem werden Übergangs- und Zusatzbestimmungen früherer Gesetze geändert, wie die Zusatzbestimmung 2 des Dekret-Gesetzes 46/2020 und die Übergangsbestimmung 9 des Dekret-Gesetzes 17/2019 (Art. 2). Die Änderung betrifft unmittelbar die regionalen Verwaltungen und die Finanzbehörden.
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Die regionalen Verwaltungen müssen ihre internen Normen und Steuerverfahren gemäß den Änderungen der genannten Artikel aktualisieren (Art. 2). Die Stadtplanungs- und Wohnungsbaubehörden müssen ihre Vorschriften auf Grundlage der neuen Bestimmungen überprüfen (Art. 2). Die Autonomen Gemeinschaften, die Steuern oder Gebühren verwalten, müssen ihre Erhebungs- und Kontrollprozesse anpassen (Art. 2). Die Änderung hat keine Auswirkungen auf Privatpersonen oder Unternehmen hinsichtlich ihres Rechts auf direkte Besteuerung.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.