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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Steuerwert der Beteiligung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 9 Auskünfte · 2014–2021

Geltende Auffassung

Dividenden, die der Differenz zwischen dem Anschaffungspreis und dem Wert der Einlagen entsprechen, werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen und reduzieren den Steuerwert der Beteiligung. Um den Abzug gemäß der DT 23ª des LIS anzuwenden, muss nachgewiesen werden, dass ein gleichwertiger Betrag in die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer (IS) oder der Einkommensteuer (IRPF) der vorherigen Übertragenden einbezogen wurde. Der Abzug erfolgt anteilsmäßig, wenn der Nachweis der vorherigen Einbeziehung nur teilweise erbracht wird.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Behandlung von Dividenden als Rückzahlung von Einlagen, die den Steuerwert mindern, konstant. Ab 2016 konzentriert sich die Rechtsprechung auf die Anwendung der DT 23ª des LIS und des Artikels 21 des LIS für den Abzug wegen inländischer Doppelbesteuerung. Die Entwicklung zeigt eine Konsolidierung der Nachweisanforderungen zur Bestätigung der vorherigen Besteuerung der Übertragenden.

Wendepunkte

  1. V0246-16

    Legt die Anwendung des Abzugs gemäß Artikel 30.6 des TRLIS fest, der an den Nachweis gebunden ist, dass die Dividende dem gezahlten Aufpreis entspricht und zuvor in die IRPF einbezogen wurde.

  2. V0923-16

    Unterscheidet zwischen dem Anwendungsregime für Dividenden aus vorangegangenen Geschäftsjahren und für Geschäftsjahre nach 2015, in denen der Artikel 21 des LIS und die DT 23ª Anwendung finden.

Analyse auf Grundlage von 8 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

9
V1081-16 17. März 2016

Anwendbarkeit des Abzugs zur Vermeidung der inländischen Doppelbesteuerung bei Dividenden durch den Nachweis der vorangegangenen Besteuerung

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
doble imposición internadeducción por reinversiónreestructuración societariasubrogación tributariavalor fiscal de la participación TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30.4.eTRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30.5
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0264-16 25. Jan. 2016

Anwendung des Doppelbesteuerungsabzugs auf Dividenden zur Minderung des steuerlichen Wertes der Beteiligung möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
doble imposiciónvalor fiscal de la participacióndeducción por doble imposiciónrégimen transitoriodividendos LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. Disposición Transitoria Vigésima TerceraTRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 28
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0246-16 25. Jan. 2016

Abzugsberechtigung für Dividenden aus dem beim Erwerb von Anteilen gezahlten Aufpreis

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deducción por doble imposición internasobreprecioconsolidación fiscalrégimen transitoriovalor fiscal de la participación TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30.4.eTRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30.6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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