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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Gemeinsame Inhaberschaft: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 24 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

In Fällen gemeinsamer Inhaberschaft werden Steuervorteile und Befreiungen proportional zum Beteiligungsanteil des jeweiligen Steuerpflichtigen angewandt. Im Falle von SELAE-Gewinnen wird die Befreiung gemäß dem Anteil des jeweiligen Miteigentümers aufgeteilt. Bei Abzügen für den Hauptwohnsitz wird die Bemessungsgrundlage auf den Anteil am Eigentum an der Immobilie begrenzt, unabhängig davon, wer die Raten finanziert.

Die Position der DGT ist hinsichtlich der Anwendung der Proportionalität beständig. Im Laufe der Auskünfte wurde bestätigt, dass sowohl Befreiungen bei Gewinnen als auch Abzüge für Wohnraum oder Minderungen für vor 1995 erworbene Elemente individuell nach dem Eigentumsanteil der jeweiligen Person berechnet werden müssen.

Analyse auf Grundlage von 24 der 24 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0121-22 24. Jan. 2022

Besteuerung von ONCE-Gewinnen: Sondersteuer auf den anteiligen Freibetrag

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
gravamen especialcuantía exentatitularidad compartidabase imponibleretención LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disp. adic. 33ªLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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