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V0633-24 11. April 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · gravamen especial

Gemeinschaftliche Lottogewinne können durch jedes rechtlich zulässige Beweismittel nachgewiesen werden

Eine Gruppe von Freunden erkundigt sich, wie der gemeinschaftliche Besitz eines La-Quiniela-Gewinns nach einer Online-Wette nachgewiesen werden kann. Die DGT stellt klar, dass die Rechtsordnung die gemeinschaftliche Inhaberschaft anerkennt und dieser Umstand durch jedes im Recht zugelassene Beweismittel belegt werden kann.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Besteuerung des Preises.

Die Entscheidung der DGT

Das Bestehen von Preisen mit gemeinschaftlichem Eigentum ist eine nach der Regelung der SELAE für Lotterie- und Wettpreise zulässige Möglichkeit. Der Nachweis dieses gemeinschaftlichen Charakters kann durch eines der im Recht zugelassenen Beweismittel gemäß Artikel 106.1 des allgemeinen Steuergesetzes erfolgen. Es obliegt den Steuerverwaltungs- und Prüfungsbehörden, die vorgelegten Beweise zu bewerten, um diesen Umstand festzustellen.

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