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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Gerichtliche Entscheidung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 66 Auskünfte · 2016–2026

Geltende Auffassung

Arbeitseinkünfte, deren Höhe oder Anspruch von einer gerichtlichen Entscheidung abhängen, werden dem Zeitraum zugerechnet, in dem diese Entscheidung rechtskräftig wird. Wenn die Höhe bereits feststand und lediglich eine Nichtzahlung vorlag, sind die Beträge dem Geschäftsjahr zuzurechnen, in dem sie mittels einer ergänzenden Steuererklärung fällig waren. Im Falle von ausstehenden Gehältern ändert die durch FOGASA geleistete Zahlung nichts an der Regelung der Zurechnung auf das ursprüngliche Fälligkeitsjahr.

Die Position der DGT bleibt bei der Behandlung von Einkünften, die Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung sind, konstant, wobei die Rechtskraft als Zeitpunkt der Zurechnung angewandt wird. Die Lehrmeinung hat die Unterscheidung zwischen Einkünften, deren Höhe ungewiss ist (Zurechnung bei Rechtskraft), und bereits festgesetzten, aber unbezahlten Gehältern (Zurechnung nach Fälligkeit mittels ergänzender Erklärung) präzisiert. Es sind keine grundlegenden Änderungen der Rechtsprechung zu beobachten, sondern eine wiederholte Anwendung des Kriteriums der Fälligkeit gegenüber der gerichtlichen Ungewissheit.

Wendepunkte

  1. V1940-21

    Unterscheidet zwischen Gehältern, deren Höhe bereits feststand (Zurechnung zum Fälligkeitsjahr), und solchen, deren Höhe von der Entscheidung abhing (Zurechnung bei Rechtskraft).

  2. V1971-24

    Stellt klar, dass die Zahlung ausstehender Gehälter durch die FOGASA die Verpflichtung nicht ändert, das Einkommen dem Zeitraum zuzurechnen, in dem es gegenüber dem Arbeitgeber fällig war.

Analyse auf Grundlage von 66 der 66 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0239-24 29. Feb. 2024

Leistungen aus kollektiven Invaliditätsversicherungen gelten als Arbeitsentgelt

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del trabajoseguro colectivocompromisos por pensionesincapacidad permanenteimputación temporal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a) 5ª
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2236-23 27. Juli 2023

Arbeitslosengeld nach Gerichtsurteil wird dem Jahr der Rechtskraft zugerechnet

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoprestaciones por desempleoimputación temporalresolución judicialfirmeza de la sentencia LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1976-23 7. Juli 2023

Lohnunterschiede durch Gerichtsurteil werden dem Jahr der Rechtskraft zugerechnet

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
imputación temporalrendimientos del trabajoresolución judicialperíodo de generaciónreducción por irregularidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1264-22 6. Juni 2022

Nachzahlung einer Rente per Gerichtsurteil wird dem Jahr der Rechtskraft zugerechnet

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
imputación temporalrendimientos del trabajoresolución judicialrectificación de autoliquidaciónpensión extraordinaria LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 120.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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