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Ein Arbeitnehmer erkundigt sich nach dem anzuwendenden Quellensteuerabzug für im Jahr 2024 nach einer gerichtlichen Entscheidung ausgezahlte Gehälter aus dem Jahr 2021. Die DGT stellt klar, dass diese fälligen und ausstehenden Gehälter dem Steuerjahr 2021 zuzurechnen sind und ein Quellensteuerabzug von 15 % anzuwenden ist.
Cuestión planteada Tipo de retención aplicable.
Los salarios impagados en su momento, que son vencidos y adeudados, deben imputarse al período impositivo en que hubieran sido exigibles, en este caso el ejercicio 2021. Al percibirse en un ejercicio distinto, la retención aplicable sobre estos atrasos es del 15%, según el Reglamento del IRPF. No se aplica la regla de imputación al año de la firmeza judicial porque no pendía la determinación del derecho o la cuantía, sino que eran salarios ya adeudados.
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