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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Gesellschaftliche Reorganisation: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 30 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Bei Sacheinlagen muss die empfangende Gesellschaft in Spanien ansässig sein und die einbringende Gesellschaft muss eine Beteiligung von mindestens 5 % am Eigenkapital halten. Die Transaktion muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen, wie etwa der Umstrukturierung oder Rationalisierung von Aktivitäten, und darf nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen. Im Falle der Einbringung eines Geschäftsbereichs muss das Vermögen eine wirtschaftliche Einheit mit differenzierter Unternehmensorganisation und autonomer Geschäftsführung bilden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anforderungen an die Mindestbeteiligung von 5 % und der Notwendigkeit gültiger wirtschaftlicher Gründe zur Vermeidung von Betrug konstant. Es sind keine Änderungen in der allgemeinen Rechtsprechung zu Sacheinlagen, Fusionen oder Spaltungen zu beobachten. Die jüngste Auskunft führt eine Präzisierung hinsichtlich der Autonomie der Geschäftsführung bei der Einbringung von Geschäftsbereichen ein.

Wendepunkte

  1. V1469-16

    Stellt klar, dass die Anforderung einer Beteiligung von 5 % erfüllt ist, sowohl wenn der Prozentsatz infolge der Einbringung erreicht wird, als auch wenn er vor und nach der Einbringung bestehen bleibt.

  2. V0809-26

    Legt fest, dass die Einbringung eines Geschäftsbereichs eine differenzierte Unternehmensorganisation sowie eine vor und nach der Transaktion bestehende autonome Geschäftsführung erfordert.

Analyse auf Grundlage von 29 der 30 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2359-20 10. Juli 2020

Einbringung von Vermögenswerten kann unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes fallen, sofern rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
aportación de activosrégimen especialmotivos económicos válidosreorganización societariafondos propios LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 87.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 89.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0243-17 31. Jan. 2017

Fusionen können das Sonderregime der Körperschaftsteuer in Anspruch nehmen, wenn sie handelsrechtliche Anforderungen erfüllen und wirtschaftlich begründet sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de fusionesmotivos económicos válidosreorganización societariafusiónneutralidad fiscal LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 89.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1944-15 19. Juni 2015

Das Sonderregime für Spaltungen kann angewendet werden, wenn ein Geschäftsbereich mit eigener Organisation und triftigen wirtschaftlichen Gründen abgespalten wird

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcialrama de actividadunidad económicarégimen especialmotivos económicos válidos LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.1º b)LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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