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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Arbeitsverhältnis: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 42 Auskünfte · 2021–2025

Geltende Auffassung

Das Sonderregime gemäß Artikel 93 des LIRPF (Einkommensteuergesetz) setzt voraus, dass die Versetzung eine kausale Folge eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitgeber in Spanien oder des Erwerbs der Eigenschaft als Geschäftsführer ist. Der Steuerpflichtige darf in den vorangegangenen fünf Veranlagungszeiträumen keinen Wohnsitz in Spanien gehabt haben und darf keine Einkünfte über eine Betriebsstätte erzielen. Der Zugang zu diesem Regime ist durch Telearbeit mit IT-Mitteln möglich, unabhängig von der Existenz eines Visums für Telearbeit gemäß dem Gesetz 14/2013.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anforderungen an die Kausalität, den vorherigen Nicht-Wohnsitz und das Fehlen einer Betriebsstätte konstant. Es wurden Präzisierungen bezüglich der Eigenschaft als Geschäftsführer eingeführt und klargestellt, dass Telearbeit den Zugang zum Regime ermöglicht. Zudem wurde die Frist für den Nicht-Wohnsitz von zehn auf fünf Veranlagungszeiträume aktualisiert.

Wendepunkte

  1. V2565-23

    Erweitert den Anwendungsbereich durch die Aufnahme des Erwerbs der Eigenschaft als Geschäftsführer als Grund für die Versetzung.

  2. V2257-24

    Reduziert die Anforderung des Nicht-Wohnsitzes von zehn auf fünf Veranlagungszeiträume vor der Versetzung.

  3. V2460-25

    Bestätigt, dass Telearbeit mittels telematischer Mittel den Zugang zum Regime ermöglicht, ohne dass ein Visum nach dem Gesetz 14/2013 erforderlich ist.

Analyse auf Grundlage von 42 der 42 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 4. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1102-25 25. Juni 2025

Beibehaltung des Beckham-Gesetzes nach vorübergehender Arbeitslosigkeit möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributacióndesplazamiento a territorio españolrelación laboralresidencia fiscalimpuesto sobre la renta de no residentes LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 113
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1089-25 25. Juni 2025

Verkaufsprämien für Angestellte in einer Parfümerie sind Arbeitserträge

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajorendimientos de actividades económicasrelación laboralgratificación por ventasretenciones a cuenta LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0314-25 17. März 2025

Reisekostenpauschalen sind ohne Arbeitsverhältnis nicht steuerfrei

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoexención de dietasgastos de locomocióngastos de manutenciónrelación laboral LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1.dRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 9
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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