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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Rückerstattung von Vergütungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 18 Auskünfte · 2017–2024

Geltende Auffassung

Der Unternehmer, der unrechtmäßig Vergütungen erhält, muss diese direkt an die Finanzbehörde mittels des Formulars 309 zurückerstatten. Die Kunden sind nicht verpflichtet, ihre Belege oder Abzüge zu korrigieren. Falls die Kunden die Vergütung bereits mittels Belegen zurückerstattet haben und der Unternehmer eine Kopie davon besitzt, kann dieser die Mehrwertsteuer (IVA) durch Korrekturrechnungen geltend machen, sofern seit dem Entstehungszeitpunkt nicht mehr als vier Jahre vergangen sind.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Abzugsvoraussetzungen konstant, wobei die tatsächliche Zahlung und der Besitz des entsprechenden Belegs gefordert werden. Die Entwicklung konzentriert sich auf den Umgang mit Fehlern und stellt klar, dass die Rückerstattung unrechtmäßig erhaltener Vergütungen in der direkten Verantwortung des empfangenden Unternehmers liegt. Es ist kein Kriteriumswechsel zu beobachten, sondern eine Präzisierung der Rückerstattungsmechanik und des Verhältnisses zu den Kunden.

Wendepunkte

  1. V1575-24

    Legt fest, dass der Unternehmer die unrechtmäßigen Vergütungen direkt an die Finanzbehörde zurückerstatten muss, ohne dass seine Kunden ihre Belege oder Abzüge korrigieren müssen.

Analyse auf Grundlage von 18 der 18 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

18
V1616-21 28. Mai 2021

Überschreitung der Umsatzgrenzen führt zum Ausschluss aus der Sonderregelung für die Landwirtschaft und der Regelung der pauschalen Gewinnermittlung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de la agricultura, ganadería y pescaestimación objetivaestimación directacompensaciones a tanto alzadovolumen de operaciones LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 124LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 133
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0163-21 3. Feb. 2021

Digitale Unterschrift bei elektronischen Ausgleichsbelegen zulässig

SG de Impuestos sobre el Consumo
compensación a tanto alzadorégimen especial de agriculturarecibofirma digitalobligaciones de facturación LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 130LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 131
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0703-19 28. März 2019

Berechnung der Entschädigung des Sonderregimes für die Viehwirtschaft auf Basis des Verkaufspreises ohne Beitragszahlungen aus Normenverlängerung

SG de Impuestos sobre el Consumo
régimen especial de la agricultura, ganadería y pescacompensación a tanto alzadoextensión de normasbase imponibleorganizaciones interprofesionales agroalimentarias LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 20.1.12LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 78.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1259-17 23. Mai 2017

Nachweispflicht bei Olivenkäufen von Landwirten der Sonderregelung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de agriculturareintegro de compensacionesobligación de facturarretención de irpfactividad agrícola LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.unoLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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