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Es wurde angefragt, ob beim Kauf und Verkauf von Ziegen zwischen Landwirten, die dem Sonderregime für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei der MwSt. unterliegen, eine Vergütung nach dem REAGP zulässig ist. Die DGT stellt fest, dass keine Rückzahlungspflicht für Vergütungen besteht, wenn der Erwerber ein anderer Unternehmer desselben Regimes ist, der die Produkte in seiner Tätigkeit verwendet.
Cuestión planteada 1ª Si es de aplicación la compensación del REAGP del IVA.
En las ventas de productos naturales de explotaciones ganaderas realizadas por empresarios del régimen especial, cuando el adquirente sea otro empresario acogido al mismo régimen en el territorio de aplicación del IVA y utilice los productos en su actividad, este adquirente no estará obligado a efectuar el reintegro de las compensaciones previstas en la Ley 37/1992.
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