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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Besondere steuerliche Regelungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 55 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Unternehmen können sich besonderen steuerlichen Regelungen unterziehen, sofern sie die geschäftlichen Anforderungen erfüllen und nicht primär dem Zweck der Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung dienen. Im Bereich der Immobilieninvestitionen wird die Bewirtschaftung von Immobilien durch Co-Living mit Gastronomiedienstleistungen als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft. Die Vermögenswerte gelten ab dem Zeitpunkt ihres Erwerbs als betrieblich genutzt, einschließlich der Renovierungsphasen. Finanzaufwendungen sind abzugsfähig, wenn der Kredit ausschließlich für die Sanierung der Immobilien verwendet wird, die die Einnahmen generieren.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Forderung nach gültigen wirtschaftlichen Gründen und der Einhaltung geschäftlicher Anforderungen bei Fusionen und Spaltungen konstant. Die Entwicklung zeigt sich in der Anpassung an neue Immobilien-Geschäftsmodelle wie Co-Living sowie in der Präzisierung der Abzugsfähigkeit von Finanzaufwendungen im Zusammenhang mit der Sanierung von Vermögenswerten.

Wendepunkte

  1. V0707-25

    Stuft die Bewirtschaftung von Immobilien durch Co-Living mit Gastronomiedienstleistungen als wirtschaftliche Tätigkeit ein, was die betriebliche Nutzung von Vermögenswerten ab dem Erwerb und sogar während der Renovierungsphasen ermöglicht.

  2. V0998-26

    Legt fest, dass die Abzugsfähigkeit von Finanzaufwendungen den Nachweis erfordert, dass der Kredit ausschließlich für die Sanierung der Immobilien gewährt wurde, die die Einnahmen generieren.

Analyse auf Grundlage von 50 der 55 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0019-26 8. Jan. 2026

Anwendung allgemeiner und besonderer Grenzen beim Verlustvortrag nach einer Fusion

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
fusión por absorciónbases imponibles negativascompensación de basesrégimen fiscal especialreestructuración LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.2LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 25
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2626-23 28. Sept. 2023

Abspaltung von Mehrheitsbeteiligungen unter dem Sonderregime für Spaltungen möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcialrama de actividadrégimen fiscal especialneutralidad fiscalunidad económica LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1999-21 24. Juni 2021

Die partielle finanzielle Spaltung kann das Sonderregime in Anspruch nehmen, wenn die Anforderungen an das Vermögen und den Geschäftsbereich erfüllt sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcial financierarégimen fiscal especialrama de actividadmotivos económicos válidospatrimonio social LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.1º c)LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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