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V1999-21 24. Juni 2021 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión parcial financiera

Die partielle finanzielle Spaltung kann das Sonderregime in Anspruch nehmen, wenn die Anforderungen an das Vermögen und den Geschäftsbereich erfüllt sind

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Abspaltung seiner Mehrheitsbeteiligungen an Tochtergesellschaften auf eine neue Gesellschaft das Sonderregime für Spaltungen anwenden kann. Die DGT gibt an, dass dies möglich ist, wenn das abgespaltene Unternehmen einen Geschäftsbereich mit eigener Organisation beibehält und wenn gültige wirtschaftliche Gründe vorliegen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die beschriebene Transaktion das im Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene Steuerregime in Anspruch nehmen kann und ob gültige wirtschaftliche Gründe vorliegen.

Die Entscheidung der DGT

Damit eine partielle finanzielle Spaltung das Sonderregime in Anspruch nehmen kann, muss das abgespaltene Vermögen aus Mehrheitsbeteiligungen bestehen und das abgespaltene Unternehmen muss einen Geschäftsbereich oder ähnliche Beteiligungen behalten. Der Geschäftsbereich erfordert eine Organisation aus getrennten materiellen und personellen Mitteln vor der Transaktion. Zudem darf die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, und es müssen gültige wirtschaftliche Gründe vorliegen. Die von der Anfragenden geltend gemachten Gründe könnten als gültig angesehen werden, wenngleich deren Gültigkeit eine Frage des Sachverhalts ist.

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