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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Minderung bei Betriebsübertragung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2014–2022

Geltende Auffassung

Um die Minderung gemäß Artikel 20.6 des Gesetzes 29/1987 anzuwenden, muss der Schenkende oder Erblasser seine leitenden Funktionen einstellen und die daraus resultierenden Vergütungen aufhören zu beziehen, wobei die objektive Natur der Funktionen Vorrang vor der Bezeichnung der Stelle hat. Die Vermögenswerte müssen von der Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) befreit sein, was bei landwirtschaftlichen Betrieben voraussetzt, dass sie mindestens 50 % der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (IRPF) ausmachen. Im Falle von Vermietungen gilt die Tätigkeit nur dann als wirtschaftliche Tätigkeit, wenn mindestens ein Vollzeitmitarbeiter beschäftigt wird.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Forderung nach Einstellung der Funktionen und Vergütungen konstant, hat jedoch die Anforderungen an die wirtschaftliche Tätigkeit und die Befreiung von der Vermögensteuer präzisiert. Es ist eine größere Spezifität bei der Definition dessen zu beobachten, was eine wirtschaftliche Tätigkeit ausmacht (Arbeitsplatzschaffung), und wie die Haupteinkommensquelle in landwirtschaftlichen Betrieben nachgewiesen wird.

Wendepunkte

  1. V2630-15

    Legt fest, dass für die Einstellung leitender Funktionen die objektive Natur der Funktionen Vorrang vor der Bezeichnung der Stelle hat.

  2. V3662-15

    Definiert, dass der landwirtschaftliche Betrieb die Haupteinkommensquelle ist, wenn mindestens 50 % der Bemessungsgrundlage der IRPF daraus stammen.

  3. V0712-22

    Bestimmt, dass die Vermietung von Immobilien nur dann eine wirtschaftliche Tätigkeit ist, wenn eine Person mit einem Arbeitsvertrag in Vollzeit beschäftigt wird.

Analyse auf Grundlage von 6 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 1. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V2978-18 19. Nov. 2018

Reduzierung bei Unternehmensspenden erfordert Einstellung der Geschäftsführungstätigkeit

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
reducción por transmisión de empresafunciones de direccióndonación inter vivosexención impuesto sobre el patrimonionegocio profesional LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 20.6LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.8
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0036-18 11. Jan. 2018

Kein Anspruch auf Steuerermäßigung bei Unternehmensübertragung ohne intergenerationellen Übergang der Geschäftstätigkeit

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
reducción por transmisión de empresatransmisión intergeneracionalgrupo de parentescoexención en el impuesto sobre el patrimonioadquisición mortis causa LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 20.2.cLIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.Dos
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3662-15 24. Nov. 2015

Anwendung der 95 %-Minderung der Erbschaftsteuer bei der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
reducción por transmisión de empresaexención en el impuesto sobre el patrimonioprincipal fuente de rentaexplotación agrícolaadquisición mortis causa LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 20.2.cLIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.Uno
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2151-14 5. Aug. 2014

Zwei separate Schenkungen bei Übertragung von Gemeinschaftsvermögen durch beide Ehegatten

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
sociedad conyugalreducción por transmisión de empresaexención en el impuesto sobre el patrimoniodonaciónbienes gananciales LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 20.6LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.Uno
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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