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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Sozialversicherungsleistungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 16 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Die Leistungen der Sozialversicherung aufgrund von vorübergehender Erwerbsunfähigkeit gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und umfassen den Betrag der von der Versicherung (Mutua) gezahlten Beiträge zum RETA (Regime Especial de Trabajadores Autónomos). Wenn der Steuerpflichtige nach der Methode der direkten Schätzung (estimación directa) besteuert wird, stellt diese Beitragszahlung einen abzugsfähigen Aufwand in seiner wirtschaftlichen Tätigkeit dar. Leistungen aufgrund einer dauerhaften absoluten Erwerbsunfähigkeit oder schwerer Invalidität behalten ihre Steuerbefreiung gemäß Artikel 7.f) des IRPF-Gesetzes (Ley del IRPF - Einkommensteuergesetz).

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einstufung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit stabil. Die jüngsten Auskünfte (V1295-22 und V2545-24) bestätigen die Einbeziehung der von der Versicherung gezahlten RETA-Beiträge in das Einkommen, präzisieren jedoch deren Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe für Selbstständige, die nach der Methode der direkten Schätzung besteuert werden.

Analyse auf Grundlage von 15 der 16 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

16
V1449-23 26. Mai 2023

Abzug für wirtschaftliche Tätigkeiten bei Krankengeldbezug unter 4.000 Euro möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoactividades económicasincapacidad temporalreducción de rendimientosprestaciones de la seguridad social LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a)LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 32.2.1º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1114-23 4. Mai 2023

Kein Abzug für Ehepartner mit Behinderung bei Einkünften aus Rentenplänen möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por cónyuge con discapacidadrendimientos del trabajoplan de pensionesprestaciones de la seguridad socialbase imponible LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 81 bis.1.dLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2042-21 8. Juli 2021

Der Abzug für einen Ehegatten mit Behinderung kann gewährt werden, wenn Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit bezogen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por cónyuge con discapacidadincapacidad temporalrendimiento neto del trabajoprestaciones de la seguridad socialcónyuge no separado legalmente LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 19
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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