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Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob sie den Abzug für einen Ehepartner mit Behinderung geltend machen kann, wenn ihre Einkünfte aus Leistungen eines Rentenplans bestehen. Die DGT stellt klar, dass dies nicht möglich ist, da diese Leistungen nicht als Renten der Sozialversicherung oder vergleichbare Systeme im Sinne dieser Regelung gelten.
Gestellte Frage: Ob ein Anspruch auf Anwendung des Abzugs für einen nicht rechtlich getrennt lebenden, unterhaltsberechtigten Ehegatten mit Behinderung besteht, unter Berücksichtigung dessen, dass seine Rente aus einer Rentenversicherung stammt.
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