Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1096-23 4. Mai 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · incapacidad temporal

Leistungen aus vorübergehender Arbeitsunfähigkeit sind Arbeitsentgelt, einschließlich der von der Hilfsgenossenschaft gezahlten Beiträge

Ein Selbstständiger in vorübergehender Arbeitsunfähigkeit fragt nach der steuerlichen Behandlung der von seiner kooperierenden Hilfsgenossenschaft gezahlten RETA-Beiträge. Die DGT antwortet, dass die erhaltene Leistung ein Arbeitsentgelt ist und den Betrag dieser Beiträge einschließt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Behandlung der von der entsprechenden Hilfsgenossenschaft geleisteten Beiträge in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Sozialversicherungsleistungen wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit gelten gemäß Artikel 17.2.a)1 des Gesetzes 35/2006 als Arbeitsentgelt. Das Arbeitsentgelt umfasst die gesamte Leistung, welche den Betrag der von der kooperierenden Hilfsgenossenschaft geleisteten RETA-Beiträge beinhaltet. Wenn der Selbstständige nach der direkten Schätzung besteuert wird, ist diese Beitragszahlung als abziehbarer Aufwand zur Ermittlung seines Nettoeinkommens anzusetzen.

E-Mail
Kontakt