Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Das Recht auf Abzug der gezahlten Vorsteuer kann ausgeübt werden, sofern die vierjährige Verjährungsfrist ab Entstehung des Rechts noch nicht abgelaufen ist. Hierfür ist es erforderlich, die gesetzlichen Belege wie die Originalrechnung zu besitzen und die Anforderungen des Mehrwertsteuergesetzes (Ley del IVA) zu erfüllen. Im Falle von Betriebsprüfungen müssen die Beträge ordnungsgemäß in den Buchungsunterlagen erfasst sein.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung der vierjährigen Verjährungsfrist für die Ausübung des Abzugsrechts konstant. Die Auskünfte bestätigen die Notwendigkeit, die Belegdokumentation zu besitzen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Im Verlauf der Zeit sind keine Änderungen in der Auslegung der Frist oder der materiellen Anforderungen festzustellen.
Analyse auf Grundlage von 13 der 14 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.