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V2971-16 27. Juni 2016 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · derecho a la deducción

Vorsteuerabzug trotz fehlender Dokumentation möglich, sofern Verjährung nicht eingetreten ist

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts erkundigt sich, ob sie die Vorsteuer abziehen kann, die sie während einer Betriebsprüfung nicht nachweisen konnte. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die vierjährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit des Abzugs der gezahlten Umsatzsteuer innerhalb der vierjährigen Frist, um den Abzug der gezahlten Steuer vorzunehmen.

Die Entscheidung der DGT

Das Recht auf Abzug kann in der Steuererklärung für den Zeitraum, in dem die Beträge angefallen sind, oder in den darauffolgenden Zeiträumen ausgeübt werden, sofern die vierjährige Frist seit dem Entstehen des Rechts nicht abgelaufen ist. Hierzu ist die Erfüllung der subjektiven, objektiven und formalen Voraussetzungen erforderlich, einschließlich des Besitzes des Belegdokuments für den Abzug.

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