Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Schenkung des Nackeneigentums löst einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust aus, ist jedoch befreit, wenn der Schenkende über 65 Jahre alt ist und die Immobilie seinen Hauptwohnsitz darstellt. Im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) steht das zuzurechnende Einkommen aus der Nutzung von Immobilien dem Nießbraucher und nicht dem Nackeneigentümer zu. Das Erlöschen des Nießbrauchs durch Tod stellt keinen neuen Erwerb dar, sondern die Wiedererlangung der Nutzungsrechte, wobei das ursprüngliche Anschaffungsdatum beibehalten wird.
Die Position der DGT bleibt in der Anwendung der geltenden Vorschriften ohne grundlegende doktrinäre Änderungen konstant. Die Auskünfte behandeln unterschiedliche Aspekte wie die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Tätigkeit, die Befreiung aufgrund des Alters oder die Einkommenszurechnung, ohne jedoch die angewandten Grundsätze zu ändern. Es gibt keine Entwicklung des Kriteriums, sondern lediglich eine Anwendung des Gesetzes auf verschiedene Szenarien.
Wendepunkte
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Stellt fest, dass das Nackeneigentum aufgrund des Fehlens von Nutzungs- und Verwertungsrechten nicht für das Sonderregime des Art. 87 LIS in Anspruch genommen werden kann.
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Stellt klar, dass das Erlöschen des Nießbrauchs durch Tod kein neuer Erwerb ist, sondern die Wiedererlangung der Nutzungsrechte mit dem ursprünglichen Anschaffungsdatum.
Analyse auf Grundlage von 64 der 67 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.