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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Wesentliche Minderung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 10 Auskünfte · 2014–2023

Geltende Auffassung

Die Aufrechterhaltung des durch das Gesetz geforderten Wertes erfordert nicht die Fortführung der Tätigkeit, sondern die Aufrechterhaltung des Anschaffungswertes. Um eine wesentliche Minderung zu vermeiden, kann der Steuerpflichtige den Erlös in Immobilien, Aktien, Investmentfonds, Einlagen oder Finanzprodukte reinvestieren. Wenn der Wert durch diese Vermögenswerte im Vermögen des Steuerpflichtigen erhalten bleibt, tritt keine wesentliche Minderung ein.

Die Position der DGT hat sich von einem restriktiven Ansatz, der sich auf den vollständigen Verlust des Rechts aufgrund mangelnder Proportionalität bei der Übertragung konzentrierte, zu einem flexibleren Kriterium entwickelt. Derzeit wird bestätigt, dass die Aufrechterhaltung des Wertes keine Fortführung der Tätigkeit erfordert und die Reinvestition in verschiedene Finanzprodukte ermöglicht, um die Minderung zu vermeiden.

Wendepunkte

  1. V0042-22

    Stellt klar, dass die Aufrechterhaltung des Wertes keine Fortführung der Tätigkeit erfordert und die Reinvestition in verschiedene Finanzprodukte ermöglicht, um eine wesentliche Minderung zu vermeiden.

  2. V1462-23

    Bestätigt, dass im Falle einer Kapitalherabsetzung keine wesentliche Minderung eintritt, wenn der Erbe den Anschaffungswert durch andere Vermögenswerte in seinem Vermögen hält.

Analyse auf Grundlage von 10 der 10 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

10
V2600-17 13. Okt. 2017

Anwendung des 95 %-Abzugs bei der Schenkung des nackten Eigentums an Geschäftsanteilen und dessen spätere Vereinigung

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
nuda propiedadusufructo vitalicioconsolidación del dominioreducción por empresa familiarexención en el impuesto sobre el patrimonio LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 9LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 20.6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V4731-16 8. Nov. 2016

Anwendung des 95 %-Abzugs bei der Schenkung des nackten Eigentums an Geschäftsanteilen und dessen spätere Konsolidierung

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
nuda propiedadusufructo vitalicioconsolidación del dominioreducción por empresa familiarexención en impuesto sobre el patrimonio LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 9LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 20.6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2579-14 1. Okt. 2014

Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft unter Erben führt nicht zum Verlust des Familienunternehmen-Abzugs, sofern keine wesentliche Wertminderung vorliegt

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
adquisición mortis causareducción por empresa familiarproindivisorequisito de permanenciadevengo LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 20.2.cLISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 20.6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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