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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Mindestbetrag für Behinderungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 47 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Der Mindestbetrag für Behinderungen setzt den Nachweis eines Behinderungsgrades von mindestens 33 % durch ein Zertifikat oder einen Bescheid voraus. Im Falle von Erwerbsminderungsrenten (totale, absolute oder schwere Erwerbsminderung) muss dieser Prozentsatz bei Erreichen des Rentenalters nicht erneut nachgewiesen werden. Für Nachkommen oder Vorfahren müssen die Anforderungen an das Verwandtschaftsverhältnis, ein Einkommen von weniger als 8.000 Euro und gegebenenfalls der Zusammenlebensnachweis erfüllt sein.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der Anforderungen an Behinderung und Einkommen stabil. Es ist eine Präzisierung bei der Anwendung der Mindestbeträge für Vorfahren hinsichtlich des Zusammenlebens und des Verwandtschaftsverhältnisses zu beobachten. Die Rechtsprechung bestätigt, dass der Anspruch auf den Mindestbetrag für Behinderungen nach dem Eintritt in den Ruhestand bestehen bleibt, sofern zuvor eine Erwerbsminderungsrente bestand.

Wendepunkte

  1. V0430-26

    Legt fest, dass bei einer zuvor anerkannten Erwerbsminderungsrente beim Erreichen des Rentenalters kein Nachweis eines Behinderungsgrades von mindestens 33 % erforderlich ist.

Analyse auf Grundlage von 41 der 47 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1310-26 28. Mai 2026

Voraussetzungen für den Minderbetrag für Vorfahren und den Abzug für Behinderungen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
mínimo por ascendientesmínimo por discapacidaddeducción por ascendientes con discapacidaddependencia económicacentro especializado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 59LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 60
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1502-24 18. Juni 2024

Abzug für behinderte Vorfahren auch bei Bezug von Krankengeld möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
subsidio por incapacidad temporalmínimo por ascendientesmínimo por discapacidaddeducción por ascendientes con discapacidadrendimientos del trabajo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 59
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1216-24 28. Mai 2024

Kein Kinderfreibetrag oder Behindertenabzug bei Behinderung eines Geschwisters

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
mínimo por descendientesmínimo por discapacidadpersona con discapacidadguardador de hechoasimilación por tutela LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 58LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 60
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0710-24 16. Apr. 2024

Kein Abzug für Ehegatten mit Behinderung bei bloßer Feststellung eines Pflegegrades

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por cónyuge con discapacidadgrado de dependenciagrado de discapacidadacreditación de discapacidadmínimo por discapacidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 60.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 81 bis.1.d
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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