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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Erhalt der Beschäftigung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2014–2016

Geltende Auffassung

Die Freiheit der Abschreibung aufgrund des Erhalts der Beschäftigung setzt voraus, dass die durchschnittliche Belegschaft der folgenden 24 Monate höher ist als die der vorangegangenen 12 Monate. Die Anforderungen an den Umsatz und den Erhalt der Beschäftigung müssen auf Ebene des einzelnen Unternehmens und nicht auf Gruppenebene bewertet werden. In Fällen der Betriebsübergangsregelung (Subrogación) werden die Arbeitnehmer für den neuen Arbeitgeber so gezählt, als wären sie seit Beginn des Geschäftsjahres Teil der Belegschaft.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der individuellen Anwendung der Anforderungen für die Freiheit der Abschreibung konstant. Die Auskünfte klären operative Aspekte wie die Einbeziehung von übernommenen Arbeitnehmern und die Art der durchschnittlichen Belegschaft gemäß dem Arbeitsrecht. Es sind keine Kriterienänderungen zu beobachten, sondern Präzisierungen zur Berechnung der Belegschaft bei Übertragungs- oder Betriebsübergangsvorgängen.

Wendepunkte

  1. V2390-14

    Stellt klar, dass die übernommenen Arbeitnehmer für den neuen Arbeitgeber so zählen, als wären sie seit Beginn des Geschäftsjahres Teil der Belegschaft.

Analyse auf Grundlage von 6 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 30. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V1104-15 10. Apr. 2015

Die buchhalterische Umgliederung von Sachanlagen in immaterielle Vermögenswerte verhindert die Anwendung der beschleunigten Abschreibung nicht

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
libertad de amortizacióninmovilizado materialactivo intangiblerecalificación contablemantenimiento de empleo TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. Disposición adicional undécimaTRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. Disposición transitoria trigésimo séptima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2463-14 22. Sept. 2014

Wohnungsvermieter können bei Erfüllung der Voraussetzungen den ermäßigten Steuersatz zur Beschäftigungssicherung anwenden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de arrendamiento de viviendastipo de gravamen reducidomantenimiento de empleocifra de negociosplantilla media TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 53.4TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. DA 12ª
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2390-14 11. Sept. 2014

Arbeitnehmerübergang gilt nicht als Schaffung von Arbeitsplätzen für die IRPF-Minderung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
plantilla mediasubrogación laboralcreación de empleomantenimiento de empleoreducción de rendimiento neto LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición adicional vigésima séptimaTRLRHL — RDLeg 2/2004 de Haciendas Locales art. disposición adicional duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0287-14 5. Feb. 2014

Anwendung des ermäßigten Körperschaftsteuersatzes bei einer Spaltung unter Berücksichtigung von Umsatz und Mitarbeiterzahl beider Einheiten

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcialtipo de gravamen reducidoplantilla mediacifra de negociossubrogación fiscal TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 90TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. Disposición Adicional Duodécima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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