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V3324-14 12. Dezember 2014 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · plantilla media

Einbeziehung eines unter 30-jährigen Kindes in die durchschnittliche Belegschaft für die IRPF-Reduzierung möglich

Der Anfragende möchte wissen, ob ein unter 30 Jahre alter Abkömmling, der als Arbeitnehmer beschäftigt ist, bei der Berechnung der durchschnittlichen Belegschaft für die Steuerermäßigung gemäß der zusätzlichen Bestimmung 27 des LIRPF berücksichtigt werden kann. Die DGT bestätigt dies, sofern die Person nach dem Arbeitsrecht als Arbeitnehmer gilt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ob dieser Arbeitnehmer im Hinblick auf den in der siebenundzwanzigsten Zusatzbestimmung des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen Abzug in die durchschnittliche Belegschaft des Steuerpflichtigen eingerechnet werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Für die Berechnung der durchschnittlichen Belegschaft zum Zwecke des Abzugs für die Aufrechterhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen sind die nach dem Arbeitsrecht beschäftigten Personen heranzuziehen. Da das eingestellte Familienmitglied gemäß Gesetz 20/2007 ein Arbeitnehmer ist, ist seine Einbeziehung in die Berechnung der durchschnittlichen Belegschaft zulässig.

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