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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Abschreibungsfreiheit: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 29 Auskünfte · 2013–2025

Geltende Auffassung

Die Abschreibungsfreiheit findet auf neue Wirtschaftsgüter Anwendung, die am Sitz des Erwerbers zum ersten Mal in Betrieb gehen. Voraussetzung für deren Inanspruchnahme ist, dass sich die durchschnittliche Gesamtbelegschaft im Vergleich zu den vorangegangenen 12 Monaten während der folgenden 24 Monate nach Beginn des Betriebszeitraums erhöht und diese Erhöhung weitere 24 Monate lang aufrechterhalten wird. Im Falle von Werkverträgen muss das Unternehmen bei Unterzeichnung des Vertrags ein Kleinstunternehmen sein, sofern das Werk innerhalb der 12 Monate nach Abschluss des genannten Zeitraums übergeben wird.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung der Belegschaftsanforderungen und der Art der neuen Wirtschaftsgüter konstant. Die Auskünfte haben die Vergleichszeiträume für die durchschnittliche Belegschaft und die Bedingung des Kleinstunternehmens bei Werkverträgen präzisiert. Es ist kein Kriterienwechsel zu beobachten, sondern eine Abgrenzung der zeitlichen und tatsächlichen Anforderungen.

Wendepunkte

  1. V1043-19

    Präzisiert, dass die Erhöhung der durchschnittlichen Belegschaft mit den vorangegangenen 12 Monaten verglichen werden muss und in den 24 Monaten nach Beginn des Betriebs aufrechterhalten werden muss.

  2. V0624-22

    Legt fest, dass bei Werkverträgen das Unternehmen bei Unterzeichnung des Vertrags ein Kleinstunternehmen sein muss, wobei die Übergabe des Werks innerhalb der 12 Monate nach Abschluss des Zeitraums erfolgen muss.

Analyse auf Grundlage von 23 der 29 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1294-25 11. Juli 2025

Freie Abschreibung setzt Neuheit und erstmalige Inbetriebnahme voraus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
libertad de amortizaciónelementos nuevosinmovilizado materialestimación directarendimiento neto LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 28.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 102
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0624-22 23. März 2022

Freie Abschreibung kann im Jahr der Inbetriebnahme des Anlagevermögens angewendet werden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
libertad de amortizaciónempresa de reducida dimensióncontrato de ejecución de obrainmovilizado materialplantilla media LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 101LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 102
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0112-17 20. Jan. 2017

Anwendung der freien Abschreibung für Kleinstunternehmen ohne vorherige Belegschaft

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
libertad de amortizaciónempresa de reducida dimensióninmovilizado materialincremento de plantillacifra de negocios LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 101LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 102
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1086-16 17. März 2016

Freie Abschreibung auf Bergbauaktiva bei direktem Tätigkeitsbezug möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
libertad de amortizaciónactivos minerosexplotación de yacimientosinmovilizadoderecho de explotación minero LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 90Ley 22/1973 de Minas
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1104-15 10. Apr. 2015

Die buchhalterische Umgliederung von Sachanlagen in immaterielle Vermögenswerte verhindert die Anwendung der beschleunigten Abschreibung nicht

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
libertad de amortizacióninmovilizado materialactivo intangiblerecalificación contablemantenimiento de empleo TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. Disposición adicional undécimaTRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. Disposición transitoria trigésimo séptima
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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