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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Zeitliche Zurechnung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 71 Auskünfte · 2025–2025

Geltende Auffassung

Die zeitliche Zurechnung hängt von der Art der Einkunft ab: Bei Nachzahlungen aufgrund der beruflichen Laufbahn oder Zulagen für einen bestimmten Einsatzort erfolgt die Zurechnung, wenn das Recht entsteht oder die Entscheidung rechtskräftig wird, was einen Abzug gemäß Art. 18.2 LIRPF (Einkommensteuergesetz) ermöglicht, sofern die Erzeugung mehr als zwei Jahre zurückliegt. Bei Arbeitslosengeld bezieht sich die Fälligkeit auf den Zeitraum der ursprünglichen Leistung. Bei Veräußerungsgewinnen ist der entscheidende Zeitpunkt die Übergabe der Vermögenswerte, und im gesellschaftsrechtlichen Bereich folgt die Zurechnung der buchhalterischen Periodenabgrenzung gemäß LIS (Gesellschaftsteuergesetz).

Es gibt keine einheitliche rechtliche Entwicklung, da sich die Auskünfte auf unterschiedliche Sachverhalte beziehen (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Veräußerungsgewinne und Gesellschaftseinkünfte). Die DGT behält spezifische Kriterien für jede Kategorie bei: die Fälligkeit bei Nachzahlungen und Leistungen, die Übergabe bei Vermögenswerten und die Periodenabgrenzung bei Gesellschaften. Es ist kein Trendwechsel zu beobachten, sondern eine Anwendung von Zurechnungsregeln je nach Art der Einkunft.

Analyse auf Grundlage von 64 der 71 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. Juli 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

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V5346-26 28. Juli 2026

Zurechnung des Vermögensverlusts bei Betrug bei Vorliegen einer Forderung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
pérdida patrimonialderecho de créditoimputación temporalejecución forzosaprocedimiento concursal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.kLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V5324-26 28. Juli 2026

Lohnrückstände aus Gerichtsurteilen: Besteuerung im Jahr der Rechtskraft

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
imputación temporalrendimientos del trabajoresolución judicial firmeperíodo de generaciónreducción por irregularidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.a)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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