Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Kryptowährungen sind immaterielle Vermögenswerte, deren Verkauf Kapitalgewinne oder -verluste in der Sparertragssteuer (renta del ahorro) auslöst, wobei das Ergebnis für jede Art von Kryptowährung unabhängig berechnet wird. Bei Teilverkäufen desselben Vermögenswerts findet das Kriterium der Übertragung der zuerst erworbenen Anwendung. Ebenso unterliegen Gewinne aus der Übertragung von Aktien, die aus Kaufoptionen resultieren, in Spanien nicht der Besteuerung, wenn sie die Anforderungen des TRLIRNR (Texto Refundido de la Ley del Impuesto sobre la Renta de no Residentes) nicht erfüllen, was sie von den damit verbundenen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (rendimientos del trabajo) unterscheidet.
Die Position der DGT zeigt keine doktrinäre Entwicklung hin zu einem einzigen Konzept, sondern befasst sich mit der Natur verschiedener Vermögenswerte. Sie hat sich von der Behandlung der Steuerbefreiung bei der Reinvestition in Leibrenten und Deklarationsgrenzen hin zur Definition der Besteuerung digitaler Vermögenswerte und der Unterscheidung zwischen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und Kapitalgewinnen bei Optionsschemen entwickelt.
Wendepunkte
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Definiert Kryptowährungen als immaterielle Vermögenswerte und legt fest, dass die Ergebnisse für jede Art von Kryptowährung unabhängig berechnet werden müssen.
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Unterscheidet zwischen den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit durch Kaufoptionen und dem Kapitalgewinn aus der Übertragung der Aktien, wobei klargestellt wird, dass letzterer nicht immer als in spanischem Hoheitsgebiet erzielt gilt.
Analyse auf Grundlage von 47 der 50 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 28. August 2026.