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Es wird angefragt, ob Provisionen von Wettanbietern und Verwaltungsunternehmen bei der Berechnung der Kapitalerträge aus Glücksspielen abzugsfähig sind. Die DGT antwortet, dass diese keine Auswirkungen auf diese Berechnung haben.
Gestellte Frage: Abziehbarkeit von Ausgaben (Provisionen von Wettanbietern und Verwaltungsunternehmen) bei der Ermittlung des Betrags der durch Glücksspiele erzielten Kapitalerträge.
Die Berechnung von Kapitalverlusten und -gewinnen aus Glücksspielen erfolgt auf globaler Ebene und beschränkt sich strikt auf die bei Wetten oder Spielen gewonnenen oder verlorenen Beträge. Daher wirken sich Provisionsaufwendungen nicht auf die Bestimmung der aus dem Glücksspiel resultierenden Vermögensveränderungen aus.
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