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V1719-24 11. Juli 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancias patrimoniales

Provisionen von Wettanbietern oder Verwaltungsgesellschaften können nicht von Spielgewinnen abgezogen werden

Es wird angefragt, ob Provisionen von Wettanbietern und Verwaltungsunternehmen bei der Berechnung der Kapitalerträge aus Glücksspielen abzugsfähig sind. Die DGT antwortet, dass diese keine Auswirkungen auf diese Berechnung haben.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abziehbarkeit von Ausgaben (Provisionen von Wettanbietern und Verwaltungsunternehmen) bei der Ermittlung des Betrags der durch Glücksspiele erzielten Kapitalerträge.

Die Entscheidung der DGT

Die Berechnung von Kapitalverlusten und -gewinnen aus Glücksspielen erfolgt auf globaler Ebene und beschränkt sich strikt auf die bei Wetten oder Spielen gewonnenen oder verlorenen Beträge. Daher wirken sich Provisionsaufwendungen nicht auf die Bestimmung der aus dem Glücksspiel resultierenden Vermögensveränderungen aus.

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