Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Um das Regime der steuerlichen Neutralität bei Fusionen anzuwenden, muss die Transaktion im geschäftlichen Bereich erfolgen und darf nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen. Das Fehlen gültiger wirtschaftlicher Gründe begründet eine Vermutung von Betrug, jedoch muss die Verwaltung durch eine gesamtschauende und Einzelfallprüfung nachweisen, dass dies das Hauptziel ist. Das Vorhandensein von Verlustvorträgen (bases imponibles negativas) macht das Regime nicht ungültig, sofern die Fusion den daraus resultierenden Tätigkeiten zugutekommt und nicht vorrangig darauf abzielt, diese Verlustvorträge auszunutzen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Forderung nach gültigen wirtschaftlichen Gründen beständig, um die Anwendung von Artikel 89.2 des LIS (Gesetz über die Körperschaftsteuer) zu vermeiden. Die Entwicklung zeigt eine wichtige Nuance bei der Beweislast: Es wird festgelegt, dass das Fehlen wirtschaftlicher Gründe Betrug vermuten lässt, jedoch eine Gesamtschau erfordert, um zu bestätigen, dass dies das Hauptziel ist. Es wird bestätigt, dass das bloße Vorhandensein von Verlustvorträgen kein ausreichender Grund ist, um das Regime zu verweigern.

Wendepunkte

  1. V0865-24

    Legt fest, dass das Fehlen wirtschaftlicher Gründe eine Vermutung von Betrug darstellt, verlangt jedoch eine Gesamtschau, um nachzuweisen, dass dies das Hauptziel ist.

Analyse auf Grundlage von 7 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 30. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V0865-24 23. Apr. 2024

Wegfall von Steuervorteilen nur bei Nachweis von Betrug oder Steuerhinterziehung

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
reorganización empresarialventaja fiscalmotivos económicos válidosrégimen de neutralidadfraude o evasión fiscal LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 89.2LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3411-16 19. Juli 2016

Fusionen können unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen, sofern mercantile Voraussetzungen und wirtschaftliche Gründe vorliegen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de fusionesmotivos económicos válidosmodificaciones estructuralesneutralidad fiscaltransmisión de patrimonio LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 89.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3148-16 6. Juli 2016

Fusionen können unter das Sonderregime fallen, wenn sie nach dem Gesetz über Strukturänderungen erfolgen und wirtschaftlich begründet sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de fusionesmotivos económicos válidosneutralidad fiscalmodificaciones estructuralesfraude o evasión fiscal LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 81.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2152-15 14. Juli 2015

Sonderregime für Fusionen anwendbar, sofern wirtschaftliche Gründe vorliegen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de fusionesmotivos económicos válidosmodificaciones estructuralesneutralidad fiscalfraude o evasión fiscal LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 89.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt