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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Erträge aus notorisch unregelmäßiger Tätigkeit: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Kehrtwende Hohe Zuverlässigkeit 12 Auskünfte · 2015–2025

Geltende Auffassung

Beträge aus der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gelten als Erträge aus einer notorisch unregelmäßigen Tätigkeit. Um den Abzug von 30 % gemäß Artikel 18.2 des IRPF (Einkommensteuergesetz) anzuwenden, muss die Entschädigung einem einzigen Veranlagungszeitraum zugeordnet werden. Dieser Abzug ist auf 300.000 Euro pro Jahr begrenzt.

Die DGT ist von der Ablehnung des Abzugs bei Gratifikationen aus Kollektivvereinbarungen – mit der Begründung, dass diese nicht in die Verordnung passten oder keinen Entstehungszeitraum von mehr als zwei Jahren aufwiesen – dazu übergegangen, die Unregelmäßigkeit bei Entschädigungen für den Wegfall von Zulagen oder Renten anzuerkennen. Derzeit erstreckt sich das Kriterium auch auf Beträge aus der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Wendepunkte

  1. V1132-20

    Kriterienwechsel durch die Anerkennung, dass die Entschädigung für den Wegfall einer Rentenzulage ein Ertrag aus einer notorisch unregelmäßigen Tätigkeit ist.

  2. V2368-25

    Ausweitung der Anwendung des Abzugs auf die im Rahmen der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Beträge.

Analyse auf Grundlage von 12 der 12 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

12
V2368-25 4. Dez. 2025

30 %-Reduzierung auf Abfindungen bei Kapitalzahlung möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoforma notoriamente irregularreducción del 30%extinción de mutuo acuerdoimputación en un único período impositivo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1425-20 14. Mai 2020

30 %-Reduktion auf Rentenersatz möglich, wenn dieser als Einmalzahlung erfolgt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoreducción del 30%período de generaciónforma notoriamente irregularperíodo impositivo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 12.1.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1161-20 29. Apr. 2020

Anwendung des 30 %-Abzugs für unregelmäßige Einkünfte bei Einmalzahlungen möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoreducción del 30%período de generaciónforma notoriamente irregularimputación en un único período LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 12.1.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1043-17 4. Mai 2017

Kein Anspruch auf 30 %-Reduktion bei Sondervergütungen für erbrachte Leistungen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoreducción del 30 por cientoperiodo de generaciónforma notoriamente irregulargratificación extraordinaria LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2 a)LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1823-15 10. Juni 2015

Keine Anwendung des 40 %-Abzugs bei Auszahlung von angesammeltem Freizeitanspruch

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
reducción del 40%rendimientos del trabajotiempo libre acumuladoperíodo de generaciónforma notoriamente irregular LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2.aRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 11
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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