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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob eine Einmalzahlung, die eine lebenslange Rente seines ehemaligen Arbeitgebers ersetzt, die Anwendung der 30 %igen Reduzierung ermöglicht. Die DGT bestätigt, dass dies zulässig ist, sofern die Zahlung einem einzigen Veranlagungszeitraum zugerechnet wird.
Cuestión planteada Ante la posible sustitución del complemento por un pago único, se pregunta sobre el tratamiento en el IRPF del citado pago.
La compensación por la sustitución de complementos o pensiones de duración indefinida se considera rendimiento del trabajo obtenido de forma notoriamente irregular. Por tanto, es aplicable la reducción del 30% del artículo 18.2 de la LIRPF siempre que el importe se impute en un único período impositivo. Esta reducción no está limitada por la regla de los cinco años previos, ya que dicha exclusión solo afecta a rendimientos con período de generación superior a dos años. La cuantía máxima para la reducción es de 300.000 euros.
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