Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Gesellschaftsauflösung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 25 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Auflösung einer Gesellschaft durch einen gerichtlichen Beschluss führt zu einem Vermögensverlust aus der Differenz zwischen dem Anschaffungswert der Anteile und deren Liquidationsquote. Dieser Verlust muss dem Veranlagungszeitraum zugerechnet werden, in dem die Vermögensänderung eintritt, was mit dem gerichtlichen Beschluss über die Auflösung identifiziert wird. Da es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt, unterliegen deren Integration und Verrechnung den spezifischen Vorschriften der Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF).

Die Position der DGT hat sich hinsichtlich des Zeitpunkts der Vermögensänderung gefestigt. Während die Zurechnung im Jahr 2017 noch an die Auflösung und Liquidation gebunden war, präzisieren die jüngsten Auskünfte (V2287-24 bis V5361-26), dass die Änderung spezifisch mit dem gerichtlichen Beschluss erfolgt, der die Auflösung anordnet, selbst in Insolvenzverfahren.

Wendepunkte

  1. V2287-24

    Präzisiert, dass die Vermögensänderung mit dem gerichtlichen Beschluss über die Auflösung eintritt, wodurch der Verlust in die Bemessungsgrundlage der Einkünfte aus Kapitalvermögen einfließt.

Analyse auf Grundlage von 23 der 25 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0438-26 27. Feb. 2026

Verlustrealisierung durch Gesellschaftsauflösung nach Insolvenzverfahren möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancias y pérdidas patrimonialescuota de liquidaciónconcurso de acreedoresextinción de sociedadalteración patrimonial LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 37.1.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2434-22 24. Nov. 2022

Verlustabschreibungen auf steuerbefreite Beteiligungen sind nicht abzugsfähig

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deterioro de valoresrentas negativasexención de dividendostransmisión de participacionesextinción de sociedad LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0998-17 25. Apr. 2017

Verlust aus Gesellschaftsauflösung muss dem Jahr der Veränderung zugerechnet werden

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancias y pérdidas patrimonialescuota de liquidacióndisolución de sociedadesimputación temporalalteración patrimonial LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.cLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0772-15 10. März 2015

Die Auflösung einer Tochtergesellschaft erzeugt bei der Muttergesellschaft Einkünfte, die durch im Konzern verrechnete negative Steuerbescheide zu mindern sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
consolidación fiscalrentas negativassociedad dominantesociedad dependienteextinción de sociedad TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 7.1.aTRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 15.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt