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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Rechnungsstellung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 24 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Ausstellung von Rechnungen muss mit einer fortlaufenden Nummerierung erfolgen, die auf dem Ausstellungsdatum und nicht auf dem Datum der Transaktion basiert. Im Falle von Vorauszahlungen besteht die Verpflichtung, eine Rechnung über den erhaltenen anteiligen Betrag auszustellen, in dem Moment, in dem die Steuerpflicht entsteht. Damit die Erhebung der Mehrwertsteuer (IVA) gültig ist, muss die Rechnung dem Empfänger innerhalb des auf die Steuerpflicht folgenden Jahres zugestellt werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der allgemeinen Regeln zur Ausstellung und Nummerierung stabil. Die Entwicklung zeigt sich in der Präzision bezüglich spezifischer Zeitpunkte der Verpflichtung, wie etwa der Rechnungsstellung bei Vorauszahlungen oder der Notwendigkeit der Rechnungszustellung, um das Recht zur Erhebung der Steuer zu wahren.

Wendepunkte

  1. V0333-22

    Stellt klar, dass die Korrelation der Nummerierung auf dem Ausstellungsdatum und nicht auf dem Datum der dokumentierten Transaktion basieren muss.

  2. V1834-23

    Legt fest, dass die Rechnung innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Steuerpflicht ausgestellt und zugestellt werden muss, damit die Erhebung der IVA gültig ist.

  3. V1058-26

    Bestimmt die Verpflichtung zur Rechnungsstellung anlässlich des Erhalts von Vorauszahlungen, welche die Steuerpflicht auslösen.

Analyse auf Grundlage von 23 der 24 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

23
V2473-24 9. Dez. 2024

Rechnungsstellung bei Erhalt von Anzahlungen

SG de Impuestos sobre el Consumo
devengopago anticipadoexpedición de facturahecho imponiblesujeto pasivo LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 25LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 75.Uno.8
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0333-22 21. Feb. 2022

Rechnungsnummerierung muss fortlaufend nach Ausstellungsdatum erfolgen

SG de Impuestos sobre el Consumo
numeración correlativaexpedición de facturaempresario o profesionalobligaciones de facturaciónseries de facturas LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0899-21 14. Apr. 2021

Angabe nicht steuerbarer Umsätze in Formular 347 bei Rechnigungspflicht

SG de Impuestos sobre el Consumo
operaciones no sujetasdeclaración anual de operaciones con tercerosexpedición de facturaunidad económica autónomamodelo 347 LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 7.1ºLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 164.1.6º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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