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V0693-19 28. März 2019 · SG de Tributos Kriterium gültig
IVA · declaración anual de operaciones con terceros

Bedingungen für die Befreiung von der Meldepflicht über Vorgänge mit Versicherungsnehmern in der jährlichen Drittanzeige

Ein Verband, der für seine Mitglieder als Versicherungsnehmer bei Agrarversicherungen auftritt, fragt an, ob diese Vorgänge in der jährlichen Meldung über Geschäfte mit Dritten zu erfassen sind. Die DGT stellt klar, dass keine Meldepflicht besteht, sofern der Verband lediglich als Vertreter agiert, keine unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit ausübt und nicht zur Rechnungsstellung verpflichtet ist.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage Der Steuerpflichtige wirft die Frage der Verpflichtung auf, in der jährlichen Meldung über Vorgänge mit Dritten jene Vorgänge aufzuführen, die mit Versicherungsnehmern durchgeführt werden, welche Agrarversicherungen abschließen oder verlängern, wobei der Steuerpflichtige als Versicherungsnehmer auftritt, obwohl die Prämienzahlungen im Allgemeinen direkt zwischen der Versicherungsverwaltungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer erfolgen.

Die Entscheidung der DGT

Si la entidad actúa como mera representante de sus miembros, sin realizar actividad empresarial o profesional en dicha gestión, y no tiene la obligación de expedir factura por esas operaciones, no debe relacionarlas en la declaración anual de operaciones con terceros. No obstante, sí debe informar de otras operaciones derivadas de su condición de tomador con la entidad de gestión de seguros o aseguradoras.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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