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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Befreiung für Bildungsleistungen — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 15 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Die von der Mehrwertsteuer (IVA) befreiten Bildungsleistungen müssen über ein elektronisches Netzwerk als Kommunikationsmittel zwischen Lehrer und Schüler erbracht werden, wobei das menschliche Eingreifen wesentlich ist. Wenn die Dienstleistung automatisiert erfolgt oder der digitale Inhalt das Hauptelement mit nur nebensächlichem menschlichem Eingreifen ist, wird sie als elektronisch erbrachte Dienstleistung eingestuft und mit 21 % besteuert. Die Befreiung setzt zudem die Erfüllung der subjektiven und objektiven Anforderungen der Bildungsgesetzgebung voraus.

Die Position der DGT bleibt in der Unterscheidung zwischen Bildungsleistungen und elektronisch erbrachten Dienstleistungen konstant. Im Laufe der Auskünfte wurde wiederholt betont, dass der entscheidende Faktor die Vorrangstellung des menschlichen Eingreifens gegenüber der Automatisierung des Inhalts ist. Die jüngsten Auskünfte bekräftigen, dass eine Tutorienfunktion nur dann den Charakter einer Bildungsleistung behält, wenn sie der Hauptbestandteil und nicht nur ein Nebenelement zum digitalen Inhalt ist.

Wendepunkte

  1. V0804-21

    Präzisiert, dass die Bereitstellung von Bildungsinhalten eine elektronisch erbrachte Dienstleistung ist, selbst wenn eine nebensächliche menschliche Tutorienfunktion besteht, wobei der digitale Inhalt als Hauptelement eingestuft wird.

  2. V0982-23

    Legt fest, dass das menschliche Eingreifen (Tutorien) nur dann den Charakter einer Bildungsleistung behält, wenn es der Hauptbestandteil und nicht nur ein Nebenelement zum digitalen Inhalt ist.

Analyse auf Grundlage von 15 der 15 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

15
V0139-23 6. Feb. 2023

Schulungsdienstleistungen können von der MwSt. befreit sein, wenn sie als Bildungsdienstleistungen eingestuft werden, aber elektronisch erbrachte Dienstleistungen genießen keine Befreiung

SG de Impuestos sobre el Consumo
servicios prestados por vía electrónicaexención por servicios educativosservicio educativooperación accesoriaobligación de facturar LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1595-21 27. Mai 2021

Tauchsportaktivitäten unterliegen dem Regelsatz der Mehrwertsteuer von 21 %

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo impositivo generalexención por servicios deportivosexención por servicios educativosprestación de serviciosentidad con ánimo de lucro LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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