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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Verbundene Unternehmen: Entwicklung der DGT-Doktrin

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 61 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen müssen zu ihrem Marktwert bewertet werden, verstanden als der Wert, der von unabhängigen Parteien unter Bedingungen des freien Wettbewerbs vereinbart wurde. Im Falle von konzerninternen Dienstleistungen müssen diese dem Empfänger einen Vorteil oder Nutzen bringen oder bringen können. Damit die Dienstleistungen eines Gesellschafters für seine Gesellschaft als wirtschaftliche Tätigkeiten steuerpflichtig sind, muss die Gesellschaft professionelle Dienstleistungen erbringen und der Gesellschafter muss im speziellen System für Selbstständige (Régimen Especial de Autónomos) registriert sein.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Bewertung verbundener Transaktionen nach dem Fremdvergleichsgrundsatz konstant. Es ist eine Spezialisierung bei der Qualifizierung der Art der Gesellschaftererträge zu beobachten, wobei zwischen Arbeitseinkommen und Erträgen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten entsprechend dem Gesellschaftszweck und dem Sozialversicherungssystem unterschieden wird. Seit 2015 sind keine Änderungen in der Marktwertbewertungsdoktrin festzustellen.

Wendepunkte

  1. V0622-15

    Legt fest, dass Zahlungen für die geschäftliche Zusammenarbeit und die Kapitalzusammenlegung aus der Zusammenarbeit und nicht aufgrund der Gesellschafterstellung stammen müssen, um abzugsfähig zu sein.

  2. V0712-21

    Präzisiert, dass damit die Dienstleistungen eines Gesellschafters als wirtschaftliche Tätigkeiten steuerpflichtig sind, die Gesellschaft professionelle Dienstleistungen erbringen muss und der Gesellschafter im speziellen System für Selbstständige registriert sein muss.

Analyse auf Grundlage von 57 der 61 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1114-26 19. Mai 2026

Neugegründete Unternehmen können den ermäßigten Steuersatz von 15 % anwenden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad de nueva creacióntipo de gravamen reducidoactividad económicaentidades vinculadasbase imponible positiva LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 18
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2023-25 29. Okt. 2025

Neu gegründete Unternehmen können in den ersten zwei Zeiträumen mit positivem steuerpflichtigem Ertrag mit 15 % besteuert werden, sofern keine Übertragung von Tätigkeiten verbundener Unternehmen oder eine vorherige Ausübung durch natürliche Personen mit einer Beteiligung von mehr als 50 % vorliegt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad de nueva creaciónactividad económicatipo reducidoentidades vinculadasbase imponible positiva LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 18
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2400-23 6. Sept. 2023

Veräußerung von Beteiligungen: Mögliche Steuerbefreiung nach Art. 21 LIS

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
exención de dividendosrenta positivatransmisión de participacionesgastos de gestiónconsolidación fiscal LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 18.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0293-23 15. Feb. 2023

Dienstleistungen eines Gesellschafters für seine Gesellschaft können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit sein

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasrendimientos del trabajosocio profesionaladministrador únicovalor normal de mercado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2670-21 4. Nov. 2021

Darle un préstamo entre entidades vinculadas está exento de IVA

SG de Impuestos sobre el Consumo
mediación financieraconcesión de préstamoentidades vinculadasvalor normal de mercadoexención LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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