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Ein Bauunternehmen erkundigte sich, ob es nach Erzielung von Gewinnen den ermäßigten Steuersatz für Neugründungen anwenden darf. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Tätigkeit weder von einem verbundenen Unternehmen übernommen wurde noch von einem Gesellschafter mit einer Beteiligung von mehr als 50 % ausgeübt wurde.
Kann die Steuerpflichtige, Einheit A, den Steuersatz von 15 % im Geschäftsjahr 2023 und im darauffolgenden (sofern der steuerpflichtige Ertrag positiv wäre) anwenden, indem sie gemäß den dargelegten Sachverhalten als neu gegründetes Unternehmen gilt? Falls eine Anwendung nicht möglich ist, was ist der rechtliche Grund?
Las entidades de nueva creación que realicen actividades económicas tributarán al 15% en el primer periodo con base imponible positiva y en el siguiente. No se considerará inicio de actividad si la misma fue transmitida por una entidad vinculada o si la ejercía un socio con más del 50% de participación directa o indirecta en el capital o fondos propios. La aplicación del tipo depende de que se acredite que no existe transmisión de actividad ni ejercicio previo por parte de socios mayoritarios.
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