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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Entidades de Previsión Social Voluntaria — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2018–2024

Geltende Auffassung

Die Leistungen der EPSV werden als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eingestuft. Wenn sie als Kapitalleistung ausgezahlt werden, ist es möglich, den Abzug von 40 % auf den Teil der Leistung anzuwenden, der den bis zum 31. Dezember 2006 geleisteten Beiträgen entspricht. Hierfür müssen mehr als zwei Jahre seit der ersten Einzahlung vergangen sein und die Auszahlung muss innerhalb der Fristen der zwölften Übergangsbestimmung des LIRPF erfolgen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Behandlung der Leistungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und der Anwendung des 40 %-Abzugs für Beiträge vor 2007 konstant. Die jüngsten Auskünfte beschränken sich darauf, die steuerliche Natur in spezifischen Situationen zu bestätigen, wie etwa bei gerichtlichen Pfändungen oder der Unmöglichkeit, Sonderregelungen für Menschen mit Behinderungen rückwirkend anzuwenden.

Wendepunkte

  1. V1614-23

    Stellt klar, dass unter dem allgemeinen Regime erworbene Rechte nicht dem Sonderregime für Menschen mit Behinderungen unterliegen können, wenn die Behinderung erst nachträglich anerkannt wird.

  2. V0396-24

    Legt fest, dass die gerichtliche Pfändung einer Leistung weder deren Charakter als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit noch die Steuerpflicht verändert.

Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 1. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V0396-24 13. März 2024

EPSV-Leistungen unterliegen der Einkommensteuer, auch wenn sie gepfändet werden

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
entidades de previsión social voluntariarendimientos del trabajoembargo judicialprestacionesbase imponible LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a).4ªLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 51.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0334-24 7. März 2024

Anwendung des 40-Prozent-Abzugs auf Kapitalleistungen von EPSV möglich

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
entidades de previsión social voluntariaprestación en forma de capitalrendimientos del trabajocontingencia de jubilaciónreducción del 40 por ciento LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 51
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1614-23 7. Juni 2023

Keine Steuerbefreiung wegen Behinderung bei Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen, wenn Beiträge nach dem allgemeinen System geleistet wurden

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
entidades de previsión social voluntariarendimientos del trabajoexención por discapacidadrégimen especial de previsión socialmutualidades de previsión social LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.wLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0298-23 16. Feb. 2023

Anwendung des 40 %-Abzugs auf Kapitalleistungen aus EPSV möglich

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
entidades de previsión social voluntariaprestaciones en forma de capitalrégimen transitorioreducción del 40%rendimientos del trabajo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.4LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 51.2.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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