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Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung und möglichen Abzugsmöglichkeiten bei der Kapitalabfindung eines individuellen Vorsorgeplans (Plan de Previsión Social Individual) einer freiwilligen Sozialvorsorgeeinrichtung (EPSV). Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass diese Leistungen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu behandeln sind und dass der Reduktionssatz von 40 % auf den Teil der Beiträge angewendet werden kann, die bis zum 31. Dezember 2006 geleistet wurden.
Cuestión planteada Tratamiento fiscal de dicho rescate. Posibilidad de aplicar alguna reducción.
Las prestaciones de las EPSV se consideran rendimientos del trabajo y se integran en la base imponible general. Si el rescate es en forma de capital, se puede aplicar la reducción del 40% a la parte de la prestación que corresponda a aportaciones realizadas hasta el 31 de diciembre de 2006, siempre que hayan transcurrido más de dos años desde la primera aportación. Esta reducción solo puede aplicarse a las cantidades percibidas en forma de capital en un mismo período impositivo, a elección del contribuyente. Para contingencias acaecidas en 2010 o anteriores, el régimen transitorio solo es aplicable a prestaciones percibidas hasta el 31 de diciembre de 2018.
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