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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Vermögensgegenstände: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 50 Auskünfte · 2017–2026

Geltende Auffassung

Die Abziehbarkeit von Ausgaben und Investitionen in Vermögensgegenstände erfordert deren direkte Zuordnung zur wirtschaftlichen Tätigkeit sowie den Nachweis ihrer ausschließlichen privaten oder beruflichen Nutzung. Im Falle von Fahrzeugen findet die Vermutung einer 50%igen Zuordnung für gemischte Fahrzeuge Anwendung, sofern keine anderweitige Nutzung nachgewiesen wird. Die Erträge aus diesen Vermögensgegenständen werden nach den Regeln der rechtlichen Inhaberschaft zugerechnet.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Notwendigkeit, die Zuordnung der Vermögensgegenstände für deren Abziehbarkeit nachzuweisen, stabil. Es ist ein Trend zu beobachten, strengere Beweismittel zu fordern, um die Vermutung einer privaten Nutzung zu widerlegen, insbesondere bei Fahrzeugen. Das Kriterium bezüglich der Art der Vermögensgegenstände und deren steuerlicher Behandlung ist in den analysierten Auskünften konstant geblieben.

Wendepunkte

  1. V2217-23

    Legt die Vermutung einer 50%igen Zuordnung für gemischte Fahrzeuge fest, wobei eine 100%ige Abziehbarkeit möglich ist, wenn das Fahrzeug dem Gütertransport gewidmet ist.

Analyse auf Grundlage von 46 der 50 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1242-25 7. Juli 2025

DANA-Hilfen in der Comunidad Valenciana sind im IRPF steuerfrei

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
base imponibleayudas públicaspérdidas patrimonialesrentas positivaselementos patrimoniales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición adicional quintaLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2912-23 31. Okt. 2023

Vorsteuerabzug bei PKW: 50 %-Vermutung für die Umsatzsteuer gilt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción de cuotasafectación a la actividadvehículo de turismobienes de inversiónpresunción de afectación LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 92LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 93.Cuatro
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2601-23 27. Sept. 2023

Mieterträge aus Wohnungen müssen den rechtmäßigen Eigentümern zugeordnet werden

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capitaltitularidad jurídicaindividualización de rentaselementos patrimonialesarrendamiento de vivienda LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 11.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 11.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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