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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Nicht betrieblich genutzte Vermögensgegenstände: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 12 Auskünfte · 2016–2024

Geltende Auffassung

Nicht betrieblich genutzte Vermögensgegenstände sind jene Vermögenswerte, die nicht Teil einer wirtschaftlichen Tätigkeit sind. Für die Anwendung des Abzugs gemäß der 9. Übergangsbestimmung des IRPF (Einkommensteuergesetz) muss die Entwidmung mehr als drei Jahre vor der Übertragung erfolgt sein. Im Falle von Immobilien gilt: Wenn diese im Rahmen eines geschäftlichen Mietverhältnisses (arrendamiento de negocio) vermietet wurden, gelten sie als betrieblich genutzt und lassen die Anwendung von Reduktionskoeffizienten nicht zu.

Die DGT vertritt eine beständige Position hinsichtlich der Unterscheidung zwischen betrieblich genutzten und nicht betrieblich genutzten Vermögensgegenständen, wobei sie ihre Analyse auf die Art der sie tragenden Tätigkeit konzentriert. Es ist kein dogmatischer Wandel zu beobachten, sondern eine Anwendung spezifischer Kriterien für konkrete Fälle wie die geschäftliche Vermietung oder die Verwaltung von Beteiligungen. Die Rechtsprechung bleibt stabil bei der Abgrenzung, welche Aktiva als bewegliches Vermögen oder als nicht betrieblich genutzte Vermögenswerte gelten.

Analyse auf Grundlage von 12 der 12 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

12
V1295-24 4. Juni 2024

Verkauf von vor 1994 erworbenen Immobilien: Kein Abzug bei gewerblicher Vermietung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancia patrimonialdisposición transitoria novenaarrendamiento de negocioelementos no afectosactividad económica LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. DT 9ªLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 25.4.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1916-22 8. Sept. 2022

Einkününfte aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen können für die Vermögensteuer als Gewinne aus wirtschaftlicher Tätigkeit behandelt werden

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
actividad económicapatrimonio mobiliariotransmisión de participacionesbeneficios no distribuidoselementos no afectos LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.Dos.a)LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2327-21 16. Aug. 2021

Veräußerung von Anteilen unter Umständen nicht als nicht betrieblich veranlasste Vermögenswerte in der Vermögensteuer zu berücksichtigen

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
exención en el impuesto sobre el patrimonioactividad económicaelementos no afectospagos fraccionadosreducción en la base imponible LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.OchoLIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.Dos
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2089-20 23. Juni 2020

Bankguthaben und Wertpapiere gehören zum nicht betrieblich genutzten Vermögen, wenn nicht ausgeschüttete Gewinne der letzten 10 Jahre nicht einzeln bestimmbar sind

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
actividad económicapatrimonio mobiliariobeneficios no distribuidosexención impuesto patrimonioelementos no afectos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.3.cLISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 20.6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0999-19 8. Mai 2019

Ausschluss von Wertpapieren von der Vermögensverwaltung möglich, wenn Anschaffungskosten die nicht ausgeschütteten Gewinne nicht übersteigen

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
exenciónpatrimonio mobiliarioactividad económicabeneficios no distribuidostransmisión de participaciones LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.DosLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1150-16 22. März 2016

Aktienerwerb kann als geeignete Maßnahme zur Reinvestition außergewöhnlicher Gewinne gelten

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
reinversión de beneficios extraordinarioselementos patrimonialesparticipación en el capitalactividades económicaselementos no afectos TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 42.3TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 42.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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