Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) findet bei Bauausführungen im Bereich Erschließung, Bau oder Sanierung Anwendung, wenn der Empfänger Unternehmer oder Freiberufler ist. Der Mechanismus erstreckt sich auf die Subunternehmerkette und setzt die Einhaltung der regulatorischen Meldepflichten voraus. Bei Vorgängen, bei denen die Grundstücksübereignung und die Bauleistung untrennbar miteinander verbunden sind, findet der ermäßigte Steuersatz von 10 % auf beide Leistungen Anwendung.
Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft für Bau- und Erschließungsarbeiten stabil. Die Rechtsprechung hat die Anforderungen an Sanierungen sowie die Art der Erschließungsvorgänge gegenüber Kommunen präzisiert. Kürzlich wurde die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei kombinierten Vorgängen von Grundstück und Bauleistung klargestellt.
Wendepunkte
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Legt die quantitativen Schwellenwerte für Sanierungen fest: mehr als 50 % der Kosten entfallen auf strukturelle Elemente und die Kosten müssen 25 % des Gebäudewerts übersteigen.
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Definiert den einheitlichen Vorgang zur Anwendung des 10 %-Satzes auf die Grundstücksübereignung und die Bauleistung, wobei gefordert wird, dass das Grundstück keinen isolierten praktischen Nutzen hat.
Analyse auf Grundlage von 37 der 40 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.