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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Stundung von Einkünften: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2014–2023

Geltende Auffassung

Die Stundung von Einkünften bei Unternehmensreorganisationsgeschäften erfordert die Einhaltung des Handelsrechts sowie der Anforderungen des LIS oder LIRPF, je nach Fall. Bei Fusionen und Spaltungen ist der Nachweis gültiger wirtschaftlicher Gründe erforderlich und es muss sichergestellt sein, dass das Hauptziel der Transaktion nicht Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung ist. Im Bereich der Einkommensteuer (IRPF) für SICAV kann die Stundung der Einkünfte auf die Gesamtheit derselben angewendet werden, sofern die Anforderungen des Art. 94.1.a) LIRPF erfüllt sind, wobei die 5 %-Beteiligungsgrenze unter Berücksichtigung der vorherigen Beteiligung an der absorbierenden Gesellschaft kontrolliert wird.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Forderung nach gültigen wirtschaftlichen Gründen und der Einhaltung handelsrechtlicher Vorschriften für die Stundung konstant. Die Rechtsprechung hat sich von der Analyse allgemeiner Aspekte von Fusionen und Spaltungen in der Körperschaftsteuer (IS) und der Umsatzsteuer (IVA) hin zur detaillierten Festlegung spezifischer Anforderungen für den Wertpapieraustausch und die Behandlung von Einkünften bei SICAV-Gesellschaftern unter dem LIRPF entwickelt. Es sind keine Kriterienänderungen zu beobachten, sondern eine Anwendung der Norm auf spezifischere Sachverhalte.

Wendepunkte

  1. V2427-15

    Ermöglicht die Definition des Wertpapieraustauschs auf der Grundlage aller Gesellschafter, selbst wenn nur einige in der EU ansässig sind, um das Sonderregime anzuwenden.

  2. V0094-23

    Legt fest, dass für die 5 %-Beteiligungsgrenze bei SICAV die Beteiligung an der übernehmenden Gesellschaft und die Beteiligung an der übernommenen Gesellschaft in den vorangegangenen 12 Monaten berücksichtigt werden muss.

Analyse auf Grundlage von 6 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 1. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V0094-23 27. Jan. 2023

Die Gesellschafter der absorbierten SICAVs könnten den Aufschub der Einkommensteuer anwenden, wenn die Anforderungen der absorbierenden SICAV in Zukunft erfüllt werden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
sicavfusión por absorcióndiferimiento de rentasinstitución de inversión colectivaneutralidad fiscal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 94.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V5447-16 23. Dez. 2016

Anforderungen an den Sonderregime für Sacheinlagen (Art. 87 LIS)

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
aportación no dinerariarégimen especial de fusionesvalor de mercadodiferimiento de rentasexención por dividendos LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1071-14 14. Apr. 2014

Anwendbarkeit des Sonderregimes für Fusionen bei einer Verschmelzung zwischen einem deutschen Unternehmen und seinem britischen Partner

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
fusión por absorciónestablecimiento permanenterégimen especial de fusionesbases imponibles negativasdiferimiento de rentas TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 83TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 84.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0937-14 2. Apr. 2014

Anwendung des Sonderregimes für Fusionen auf die Übernahme einer deutschen Gesellschaft mit Betriebsstätte in Spanien möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
fusión por absorciónestablecimiento permanenteneutralidad fiscalrégimen especial de fusionesunidad económica autónoma TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 83.1.cTRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 84.1.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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