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V2427-15 30. Juli 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · canje de valores

Anwendung des Sonderregimes für Wertpapierwechsel und Fusionen bei Transaktionen zwischen nicht ansässigen Unternehmen möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob ein Wertpapierwechsel und eine Fusion zwischen nicht ansässigen Unternehmen unter das steuerliche Sonderregime fallen können. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Wohnsitzanforderungen, die Art der Transaktion sowie wirtschaftlich begründete Gründe vorliegen.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ob die beschriebenen Transaktionen des Umtauschs von Wertpapieren und der Fusion unter das Sondersteuerregime des Kapitels VII des Titels VII des Körperschaftsteuergesetzes 27/2014 vom 27. November fallen können.

Die Entscheidung der DGT

Beim Umtausch von Wertpapieren ist es möglich, das Sonderregime anzuwenden und Einkünfte aufzuschieben, wenn die Transaktion die objektiven Anforderungen des Art. 76.5 LIS und die subjektiven Anforderungen des Art. 80 LIS erfüllt, wobei der Umtausch auf der Grundlage aller Gesellschafter definiert werden kann, auch wenn nur einige in der EU ansässig sind. Bei der Fusion zwischen nicht ansässigen Unternehmen kann das Sonderregime angewendet werden, wenn sie Art. 76.1 LIS entspricht und nicht primär der Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung dient (Art. 89.2 LIS), sofern gültige wirtschaftliche Gründe vorliegen und die formalen Meldepflichten erfüllt werden.

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