Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Wertminderung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 44 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Wertminderungsaufwendungen sind abzugsfähig, wenn sie begründet, verbucht und dem Geschäftsjahr ihrer Entstehung zugeordnet sind, wobei der beizulegende Zeitwert oder der wiederfindbare Betrag zu berücksichtigen ist. Im Falle von Firmenwerten (Goodwill) ist deren Wertminderung nicht abzugsfähig; hier muss die Abschreibung gemäß der Grenze von einem Zwanzigstel angewendet werden. Aufwendungen, die in späteren Zeiträumen nach der Entstehung buchhalterisch in Rücklagen eingestellt wurden, sind zum Zeitpunkt dieser Einstellung abzugsfähig, sofern dadurch keine geringere Besteuerung als vorgeschrieben erfolgt.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Notwendigkeit der Begründung und der buchhalterischen Erfassung für die Abzugsfähigkeit konstant. Es ist eine Spezialisierung des Kriteriums je nach Vermögenswert zu beobachten, wobei klar zwischen Vorräten, mit verbundenen Unternehmen im Insolvenzverfahren verknüpften Forderungen und der Nichtabzugsfähigkeit der Wertminderung von Firmenwerten unterschieden wird. Die jüngere Rechtsprechung konzentriert sich auf die korrekte zeitliche Zuordnung der Aufwendungen.

Wendepunkte

  1. V3383-14

    Legt fest, dass die Ausbuchung infolge einer Enteignung keine Wertminderung, sondern ein negativer Ertrag aus einer Veräußerung ist, wodurch die Beschränkungen der Artikel 21.4 und 32.5 des TRLIS vermieden werden.

  2. V2767-15

    Ermöglicht die Abzugsfähigkeit von Wertminderungsverlusten bei Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, wenn die Schuldnerin sich in der Phase der Insolvenzliquidation befindet.

  3. V3824-16

    Stellt klar, dass die Wertminderung von Firmenwerten nicht abzugsfähig ist und die auf ein Zwanzigstel begrenzte Abschreibung angewendet werden muss.

Analyse auf Grundlage von 39 der 44 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0456-16 5. Feb. 2016

Wertminderungsrücklagen: Keine Besteuerung bei fehlender steuerlicher Abzugsfähigkeit

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deterioro de valorbases imponibles negativasconsolidación fiscalreversión de deteriorotransmisión de participaciones TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 90.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 62.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3153-15 19. Okt. 2015

Verbot der Aufdeckung von Wertminderungen bei Beteiligungen in der konsolidierten Bemessungsgrundlage, falls die ursprüngliche Wertminderung eliminiert wurde

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
consolidación fiscaldeterioro de valorreversión de deteriorobase imponible consolidadaeliminaciones LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 13.2.bLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 20
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1209-15 17. Apr. 2015

Kein steuerlicher Abzug von Wertminderungen auf Sachanlagen möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
deterioro de valorinmovilizado materialimporte recuperablevalor razonablevalor en uso LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt